Kassenprüfer/-innen
Andrea Gessler - Marlene Ruf-Bauer
Stand: wiedergewählt 17.09.2017
Zitat aus Satzung - Stand: 17.09.2021
§ 9 – Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung bestellt zwei Kassenprüfer/-innen. Diese prüfen die Kasse mindestens einmal jährlich und erstatten bei der Mitgliederversammlung Bericht. Die Niederschrift ist dem
Protokoll anzufügen.